Verfahren zur Reklamation von Waren, die über den Online-Shop gekauft wurden.
Sollten Abweichungen zwischen dem Inhalt des Pakets und der aufgegebenen Bestellung, Beschädigungen am Produkt oder fehlende Teile vorliegen, kann der Kunde eine Reklamation per E-Mail an folgende Adresse einreichen: gralapack@gralapack.com. Dabei sind die zur Identifizierung der Bestellung erforderlichen Angaben (z. B. Firmenname, Lieferadresse, Bestellnummer usw.) anzugeben und das Problem genau zu beschreiben.
Beschädigte Ware wird durch ein anderes, einwandfreies Exemplar ersetzt, und fehlende Teile werden dem Kunden nachgesendet. Sollte dies nicht mehr möglich sein (beispielsweise aufgrund ausverkaufter Bestände), kann der Kunde entscheiden, ob der Shop ihm den Gegenwert des Produktpreises erstattet, einen reduzierten Preis akzeptiert oder er andere, im Shop verfügbare Waren nach Wahl auswählt.
Reklamationen werden innerhalb von 14 Tagen bearbeitet.
Falls eine Rücksendung des Produkts erforderlich ist, sendet der Kunde das Produkt per Priority-Paket oder Kurier an den Shop zurück, und der Verkäufer erstattet den für die Ware gezahlten Betrag.
Führt die Reklamation zu einer Rücksendung der Ware, erstattet der Shop dem Kunden den gesamten für die Ware gezahlten Betrag sowie die Versandkosten.
Gewährleistung
- Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden für Mängel an den Produkten im Rahmen der Gewährleistung, vorbehaltlich der nachstehend beschriebenen Einschränkungen. Eine über die nachstehenden Bestimmungen hinausgehende Gewährleistungsverpflichtung des Verkäufers ist ausgeschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für die erhaltenen Produkte auch dann zu zahlen, wenn er Ansprüche aus der Gewährleistung geltend macht.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag des Erhalts, zu prüfen. Innerhalb dieser Frist ist er verpflichtet, den Verkäufer über festgestellte Mängel zu informieren. Die Benachrichtigung des Verkäufers muss schriftlich oder in dokumentierter Form erfolgen.
- Bei Lieferung der Produkte durch einen Spediteur ist der Kunde verpflichtet, die Verpackung und die Produkte zu prüfen, um festzustellen, ob sie Transportschäden aufweisen. Weisen die Verpackung oder die Produkte Beschädigungen auf, hat der Kunde das Recht, die Annahme der Sendung zu verweigern und gemeinsam mit dem Vertreter des Transportunternehmens ein Schadensprotokoll zu erstellen, das eine Beschreibung des Schadens, das Datum und die Unterschrift des Vertreters des Transportunternehmens enthält. Die Überprüfung der Sendung bei der Annahme ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Geltendmachung etwaiger Ansprüche des Kunden aufgrund von Beschädigungen oder Verlust der Sendung während des Transports.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über die Feststellung versteckter Mängel am Produkt zu informieren, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach deren Feststellung. Die Benachrichtigung des Verkäufers muss schriftlich erfolgen.
- Wenn der Kunde den Verkäufer nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen über die festgestellten Mängel informiert, verliert er seine Gewährleistungsansprüche.
- Der Verkäufer haftet nicht im Rahmen der Gewährleistung, wenn der Mangel erst nach Ablauf von zwei Jahren ab dem Tag der Abnahme des Produkts festgestellt wird.
- Die Möglichkeit des Kunden, Ansprüche aus der Gewährleistung geltend zu machen, ist ausgeschlossen, wenn unwesentliche Abweichungen zwischen dem gelieferten Produkt und der Produktbeschreibung im Vertrag bestehen oder wenn eine unwesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit, des Zustands oder der Qualität des Produkts im Zusammenhang mit einer Produktverbesserung vorliegt.
- Der Verkäufer haftet nicht für Mängel am Produkt, die durch das Verschulden Dritter oder durch chemische Einflüsse verursacht wurden. Der Verkäufer haftet ebenfalls nicht für Mängel am Produkt, die durch eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen am Produkt durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
- Erweisen sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden als berechtigt, kann der Verkäufer anstelle des mangelhaften Produkts ein neues Produkt liefern oder dem Kunden den für das Produkt gezahlten Preis zurückerstatten und dabei das mangelhafte Produkt in sein Eigentum übernehmen. Die Wahl der Art und Weise der Erfüllung eines berechtigten Anspruchs obliegt dem Verkäufer.
- Die Kosten für den Austausch des Produkts trägt der Verkäufer, mit der Maßgabe, dass:
- Der Verkäufer trägt lediglich die Kosten für die Lieferung des neuen Produkts an den Lieferort des ursprünglich gelieferten Produkts;
- Der Verkäufer trägt keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch des Produkts, wie z. B. den Transport defekter, reparierter oder neuer Produkte, die Entsorgung von Abfällen sowie Reise- und Reisezeitkosten.
- Erweisen sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden als unbegründet, kann der Verkäufer vom Kunden die Erstattung aller ihm im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Ansprüche des Kunden entstandenen Kosten verlangen.