Rücksendung von Produkten
- Der Kunde kann gelieferte Produkte nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Verkäufers zurückgeben; die Zustimmung muss schriftlich erfolgen, andernfalls ist sie unwirksam. Im Falle einer Zustimmung zur Rückgabe gehen alle mit der Rückgabe verbundenen Kosten zu Lasten des Kunden.
- Die Rückgabe von Produkten ist nur zulässig, sofern die Produkte neu, unbenutzt und in ihrer Originalverpackung verpackt sind. Die Verpackung darf nicht beschädigt sein und keine vom Kunden oder Dritten angebrachten Kennzeichnungen enthalten.
Gewährleistung
- Der Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden für Mängel an den Produkten im Rahmen der Gewährleistung, vorbehaltlich der nachstehend beschriebenen Einschränkungen. Eine über die nachstehenden Bestimmungen hinausgehende Gewährleistungshaftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Preis für die erhaltenen Produkte auch dann zu zahlen, wenn er Ansprüche aus der Gewährleistung geltend macht.
- Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen ab dem Tag des Erhalts, zu prüfen. Innerhalb dieser Frist ist er verpflichtet, den Verkäufer über festgestellte Mängel zu informieren. Die Benachrichtigung des Verkäufers muss in schriftlicher oder dokumentierter Form erfolgen.
- Bei Lieferung der Produkte durch einen Spediteur ist der Kunde verpflichtet, die Verpackung und die Produkte zu prüfen, um festzustellen, ob sie Transportschäden aufweisen. Weisen die Verpackung oder die Produkte Beschädigungen auf, hat der Kunde das Recht, die Annahme der Sendung zu verweigern und gemeinsam mit dem Vertreter des Transportunternehmens ein Schadensprotokoll zu erstellen, das eine Beschreibung des Schadens, das Datum und die Unterschrift des Vertreters des Transportunternehmens enthält. Die Überprüfung der Sendung bei der Annahme ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Geltendmachung etwaiger Ansprüche des Kunden aufgrund von Beschädigungen oder Verlust der Sendung während des Transports.
- Der Kunde ist verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich über die Feststellung versteckter Mängel am Produkt zu informieren, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen nach deren Feststellung. Die Benachrichtigung des Verkäufers muss schriftlich erfolgen.
- Wenn der Kunde den Verkäufer nicht innerhalb der in den vorstehenden Absätzen genannten Fristen über die festgestellten Mängel informiert, verliert er seine Gewährleistungsansprüche.
- Der Verkäufer haftet nicht im Rahmen der Gewährleistung, wenn der Mangel erst nach Ablauf von einem Jahr ab dem Tag der Abnahme des Produkts festgestellt wird.
- Die Möglichkeit des Kunden, Ansprüche aus der Gewährleistung geltend zu machen, ist ausgeschlossen, wenn unwesentliche Abweichungen zwischen dem gelieferten Produkt und der Produktbeschreibung im Vertrag bestehen oder wenn eine unwesentliche Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit, des Zustands oder der Qualität des Produkts im Zusammenhang mit einer Produktverbesserung vorliegt.
- Der Verkäufer haftet nicht für Mängel am Produkt, die durch das Handeln Dritter oder durch chemische Einflüsse verursacht wurden. Der Verkäufer haftet ebenfalls nicht für Mängel am Produkt, die durch eigenmächtige Reparaturen oder Änderungen am Produkt durch den Kunden oder Dritte verursacht wurden.
- Erweisen sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden als berechtigt, kann der Verkäufer anstelle des mangelhaften Produkts ein neues Produkt liefern oder dem Kunden den für das Produkt gezahlten Preis zurückerstatten und dabei das mangelhafte Produkt in sein Eigentum übernehmen. Die Wahl der Art und Weise der Erfüllung eines berechtigten Anspruchs obliegt dem Verkäufer.
- Die Kosten für den Austausch des Produkts trägt der Verkäufer, mit der Maßgabe, dass:
- Der Verkäufer trägt lediglich die Kosten für die Lieferung des neuen Produkts an den Lieferort des ursprünglich gelieferten Produkts;
- Der Verkäufer trägt keine zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit dem Austausch des Produkts, wie z. B. Transportkosten für mangelhafte, reparierte oder neue Produkte, Entsorgungskosten, Reisekosten und Reisezeit.
- Sollten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden als unbegründet erweisen, kann der Verkäufer vom Kunden die Erstattung aller ihm im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Ansprüche des Kunden entstandenen Kosten verlangen.
Garantie
- Der Verkäufer gewährt dem Kunden eine Garantie auf die gelieferten Waren. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Waren den Anforderungen hinsichtlich der Verarbeitungsqualität und der verwendeten Materialien sowie der bestimmungsgemäßen Funktion entsprechen.
- Die Gewährleistungsfrist für die vom Verkäufer angebotenen Produkte beginnt mit der Lieferung an den Kunden und beträgt 12 Monate.
- Die Garantie gilt auf dem Gebiet der Republik Polen.
- Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers erstreckt sich ausschließlich auf Mängel, die auf produktbedingte Ursachen zurückzuführen sind.
- Die Garantie umfasst insbesondere nicht:
- mechanische Beschädigungen der Oberfläche oder von Bauteilen der Produkte;
- Schäden, die durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte entstanden sind;
- Schäden an den Produkten, die durch Eingriffe in die Produkte entstanden sind;
- Schäden an den Produkten, die durch unsachgemäße Lagerung entstanden sind;
- Schäden an Bauteilen der Produkte, die auf Verschleiß im Rahmen des normalen Gebrauchs zurückzuführen sind.
- Der Kunde ist verpflichtet, vor Einreichung eines Garantieantrags zu prüfen, ob der Produktmangel unter die Garantie fällt.
- Eine Garantieanmeldung kann wie folgt erfolgen:
- in Form einer schriftlichen Reklamation;
- per E-Mail an die Adresse: gralapack@gralapack.com
- in Form einer Reklamation über das Kontaktformular auf der Website: https://gralapack.com/pl/kontakt
- Die Garantieanmeldung sollte folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Kunden (Vor- und Nachname, Anschrift des Kunden, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Kunden);
- Datum der Reklamation;
- Artikelnummer, Bezeichnung und Menge des beanstandeten Produkts;
- Nummer des Kaufbelegs (Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer, Lieferschein);
- Beschreibung der Schäden sowie Fotos der Schäden;
- Beschreibung der Umstände, unter denen die Schäden entstanden sind.
- Die Reklamation sollte unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen ab diesem Zeitpunkt erfolgen. Die Nichteinhaltung der genannten Fristen führt zum Verlust der Gewährleistungsansprüche des Kunden.
- Wird ein Mangel festgestellt, der auf produktbedingte Ursachen zurückzuführen ist, verpflichtet sich der Verkäufer, nach eigenem Ermessen eine der folgenden Leistungen zu erbringen:
- Austausch des Produkts gegen ein neues, mangelfreies Produkt;
- Austausch des Produkts gegen ein gleichwertiges Produkt;
- Rückerstattung des für das Produkt gezahlten Preises.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reklamation auf diese zu reagieren.
- Im Falle einer berechtigten Reklamation verpflichtet sich der Verkäufer, den Mangel zügig und schnell durch den Austausch des Produkts gegen ein neues, mangelfreies Produkt innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum des Eingangs des reklamierten Produkts zu beheben. Sollte das beanstandete Produkt nicht im Lagerbestand des Verkäufers vorrätig sein, erfolgt der Austausch des Produkts innerhalb von 60 Tagen.
- Verfügt der Verkäufer nicht über ein Produkt, das mit dem beanstandeten Produkt identisch ist, kann nach Wahl des Kunden entweder ein Austausch gegen ein ähnliches Produkt (das dem beanstandeten Produkt in Stil, Funktion und Preis ähnlich ist) aus dem aktuellen Angebot des Verkäufers erfolgen oder der gezahlte Kaufpreis erstattet werden.
- Wird die Rückerstattung des für das Produkt gezahlten Preises gewählt, erfolgt diese per Überweisung auf das vom Kunden angegebene Bankkonto.
- Das ausgetauschte Produkt oder die ausgetauschten Produktkomponenten gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
- Erweist sich die Reklamation als unbegründet, kann der Verkäufer vom Reklamierenden die Erstattung aller ihm im Zusammenhang mit der Bearbeitung der Gewährleistungsansprüche entstandenen Kosten verlangen.
- Die Garantie schließt die dem Kunden gesetzlich zustehenden Rechte, die sich aus den geltenden Rechtsvorschriften ergeben, weder aus noch schränkt sie diese ein oder setzt sie außer Kraft.